Zur Klärung der medizinischen Situation holt die IV-Stelle bei Bedarf Auskünfte des Arztes oder der Ärztin ein.
Der Arztbericht ist für das IV-Verfahren sehr wichtig. Ein guter Arztbericht enthält folgende Punkte:
- Genauigkeit/Vollständigkeit: möglichst alles ausfüllen; Formular als Checkliste brauchen
- Diagnose nach ICD 10, nachvollziehbar darlegen, auf welchen Befunden die Diagnose gründet
- Krankheit: Beschreibung der Arbeitsunfähigkeit in Bezug auf die angestammte Tätigkeit
- Ressourcenorientierung / verbleibende Leistungsfähigkeit: Umschreibung der zumutbaren Erwerbsfähigkeit bei einer angepassten Tätigkeit
- Begründung: Feststellungen immer möglichst begründen, auch wenn nicht danach gefragt wird. Ein Sachverhalt wird für den Juristen erst durch die Begründung zur wahren Tatsache.
- Eingang in Gutachten suchen: Den Arztbericht so ausfüllen, dass sich die Gutachter darauf beziehen müssen und können. "Mini-Gutachten" anfertigen und Berichte von Spitälern und Spezialärzten integrieren.
Die IV-Stelle prüft aufgrund der medizinischen Unterlagen die versicherungsmedizinischen Voraussetzungen zum Bezug von Leistungen der IV.
Abrechnung
Der für das Ausfüllen eines Arztberichtes erforderliche Zeitaufwand kann auf Basis der gültigen Tarmed-Version verrechnet werden. Eine Übersicht, wie Berichte für und Gespräche mit der IV verrechnet werden können, finden Sie im Merkblatt zur Rechnungstellung.
Elektronische Datenübermittlung
Möchten Sie die Formulare in Zukunft per E-Mail erhalten und an uns zustellen? Wenn Sie über eine gesicherte E-Mail HIN verfügen, ist eine elektronische Datenübermittlung möglich.
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