Meilensteine
Unsere wichtigsten Etappen und Erfolge im Jahr 2023.
Strategie- und Organisationsentwicklung
Das Umfeld der IV-Stelle Kanton Bern hat sich in den vergangenen Jahren rasant verändert. Damit wir die Herausforderungen der Zukunft meistern können, müssen wir unsere Strategie den Veränderungen anpassen.
Strategie- und Organisationsentwicklung
Das Umfeld der IV-Stelle Kanton Bern hat sich in den vergangenen Jahren rasant verändert. Damit wir die Herausforderungen der Zukunft meistern können, müssen wir unsere Strategie den Veränderungen anpassen. Daher haben wir eine Strategie- und Organisationsentwicklung lanciert. Von August 2023 bis Ende Juni 2024 entwickeln wir in einem agilen und partizipativen Prozess die Neuausrichtung.Neues Erklärvideo zur IV-Rente
Wir haben unsere Reihe «Die IV einfach erklärt» mit einem Erklärvideo zur IV-Rente erweitert. Darin zeigen wir auf verständliche und unterhaltsame Art auf, was nach einer IV-Anmeldung passiert, wer Anspruch auf eine IV-Rente hat, wie deren Höhe bemessen wird und vieles mehr. Der kurze Clip ist wie alle anderen Erklärvideos auf unserem YouTube-Kanal zu finden.
Neues Erklärvideo zur IV-Rente
Wir haben unsere Reihe «Die IV einfach erklärt» mit einem Erklärvideo zur IV-Rente erweitert. Darin zeigen wir auf verständliche und unterhaltsame Art auf, was nach einer IV-Anmeldung passiert, wer Anspruch auf eine IV-Rente hat, wie deren Höhe bemessen wird und vieles mehr. Der kurze Clip ist wie alle anderen Erklärvideos auf unserem YouTube-Kanal zu finden.Informations- und Weiterbildungs-veranstaltungen 2023
Auch 2023 hat die IV-Stelle Kanton Bern eine Vielzahl von Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen angeboten, die auf die verschiedensten Anspruchsgruppen wie Ärztinnen und Ärzte, Arbeitgebende, versicherte Personen oder Mitarbeitende von Sozialdiensten zugeschnitten sind. Wir zeigten den Teilnehmenden auf, wie wir arbeiten und wie wir versicherte Personen unterstützen. Bei allen Veranstaltungen und Fachseminaren legen wir zudem grosses Gewicht darauf, dass genügend Raum für individuelle Fragen und den Austausch vorhanden ist.
Informations- und Weiterbildungs-veranstaltungen 2023
Auch 2023 hat die IV-Stelle Kanton Bern eine Vielzahl von Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen angeboten, die auf die verschiedensten Anspruchsgruppen wie Ärztinnen und Ärzte, Arbeitgebende, versicherte Personen oder Mitarbeitende von Sozialdiensten zugeschnitten sind. Wir zeigten den Teilnehmenden auf, wie wir arbeiten und wie wir versicherte Personen unterstützen. Bei allen Veranstaltungen und Fachseminaren legen wir zudem grosses Gewicht darauf, dass genügend Raum für individuelle Fragen und den Austausch vorhanden ist.Pauschalabzug bei der Bemessung des IV-Rentengrades
Um die Höhe einer IV-Rente zu berechnen, stellt die IV auf ein hypothetisches Einkommen (Invalideneinkommen) der betroffenen Person ab. Von Behindertenverbänden, der Politik und von Universitäten wurde seit längerer Zeit kritisiert, dass dabei regelmässig von zu hohen Beträgen ausgegangen wird, die mit den realen Einkommensmöglichkeiten nicht übereinstimmen. Dies wiederum wirke sich negativ auf die Höhe der berechneten IV-Renten aus. Damit den Einschränkungen der Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt besser Rechnung getragen wird, hat der Bundesrat entschieden, auf das Invalideneinkommen einen Pauschalabzug von 10 Prozent vorzunehmen. 2023 fanden die Vorbereitungen auf diese Änderung statt. Die Einführung dieser Regelung erfolgte per 1. Januar 2024.
Pauschalabzug bei der Bemessung des IV-Rentengrades
Um die Höhe einer IV-Rente zu berechnen, stellt die IV auf ein hypothetisches Einkommen (Invalideneinkommen) der betroffenen Person ab. Von Behindertenverbänden, der Politik und von Universitäten wurde seit längerer Zeit kritisiert, dass dabei regelmässig von zu hohen Beträgen ausgegangen wird, die mit den realen Einkommensmöglichkeiten nicht übereinstimmen. Dies wiederum wirke sich negativ auf die Höhe der berechneten IV-Renten aus. Damit den Einschränkungen der Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt besser Rechnung getragen wird, hat der Bundesrat entschieden, auf das Invalideneinkommen einen Pauschalabzug von 10 Prozent vorzunehmen. 2023 fanden die Vorbereitungen auf diese Änderung statt. Die Einführung dieser Regelung erfolgte per 1. Januar 2024.Wir setzen auf Nachhaltigkeit
Auf dem Dach des Hauptgebäudes der IV-Stelle Kanton Bern wurde eine Fotovoltaikanlage installiert. Die insgesamt 248 Module werden eine Leistung von 10 168 kWp erbringen. Damit ist mit einem Ertrag von rund 100 000 kWh pro Jahr zu rechnen. Die Fotovoltaikanlage ist ein weiteres Element, welches das Gebäude noch nachhaltiger macht.
Zudem hat die IV-Stelle Kanton Bern in den letzten zwei Jahren ihre Geschäftsautos auf Elektroautos umgerüstet. Im Jahr 2023 wurde auch eine Ladestation für Fahrzeuge für Mitarbeitende installiert.
Wir setzen auf Nachhaltigkeit
Auf dem Dach des Hauptgebäudes der IV-Stelle Kanton Bern wurde eine Fotovoltaikanlage installiert. Die insgesamt 248 Module werden eine Leistung von 10 168 kWp erbringen. Damit ist mit einem Ertrag von rund 100 000 kWh pro Jahr zu rechnen. Die Fotovoltaikanlage ist ein weiteres Element, welches das Gebäude noch nachhaltiger macht.Zudem hat die IV-Stelle Kanton Bern in den letzten zwei Jahren ihre Geschäftsautos auf Elektroautos umgerüstet. Im Jahr 2023 wurde auch eine Ladestation für Fahrzeuge für Mitarbeitende installiert.
Strengere Überprüfung von Gutachten
Nachdem die Gutachterstelle PMEDA stark in die Kritik geriet, hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) entschieden, die Zusammenarbeit mit dieser Gutachterstelle zu beenden. Die IV-Stellen waren daher 2023 gehalten, diese Gutachten in hängigen Fällen zu überprüfen. Ganz allgemein zeigte sich, dass zu wenig Gutachterstellen bestehen, was zu langer Verfahrensdauer und teilweise schlechten Ergebnissen führte. Deshalb ist die IV-Stelle Kanton Bern aktuell daran, den Auf-/Ausbau weiterer Abklärungsmöglichkeiten – beispielsweise der arbeitsmarktlich-medizinischen Abklärungen (AMA) – zu prüfen.
Strengere Überprüfung von Gutachten
Nachdem die Gutachterstelle PMEDA stark in die Kritik geriet, hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) entschieden, die Zusammenarbeit mit dieser Gutachterstelle zu beenden. Die IV-Stellen waren daher 2023 gehalten, diese Gutachten in hängigen Fällen zu überprüfen. Ganz allgemein zeigte sich, dass zu wenig Gutachterstellen bestehen, was zu langer Verfahrensdauer und teilweise schlechten Ergebnissen führte. Deshalb ist die IV-Stelle Kanton Bern aktuell daran, den Auf-/Ausbau weiterer Abklärungsmöglichkeiten – beispielsweise der arbeitsmarktlich-medizinischen Abklärungen (AMA) – zu prüfen.Neue IIZ-Strategie
Mit der Interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) im Kanton Bern regeln verschiedene Partnerorganisationen aus den Bereichen Arbeitslosenversicherung, Bildung, Invalidenversicherung, Migration und Sozialhilfe die Zusammenarbeit. In der Strategie 2023–2026 wurden zwei Schwerpunkte gesetzt: Die Arbeitgebenden sollen von den IIZ-Partnerorganisationen darin unterstützt werden, Menschen mit psychischen Herausforderungen adäquat zu begegnen, sie zu stabilisieren und neu anzustellen. Zudem werden die Angebote der verschiedenen Organisationen analysiert und die Angebotskette evaluiert, um allfällige Lücken zu erkennen und zu beheben.